Produktwarnung: Luftballons — Chemikalie
Für Luftballons liegt eine amtliche Warnung vor. Gemeldeter Anlass: Chemikalie. Veröffentlicht am 2. Oktober 2026.




Gefahr: Weichmacher und Schadstoffe
Die Ballons setzen eine übermäßige Menge an nitrosierbaren Substanzen frei (gemessener Gesamtwert: 1,23 mg/kg). Nitrosierbare Substanzen können während des Spiels durch Haut und Mund aufgenommen werden und Nitrosamine erzeugen. Nitrosamine können Krebs verursachen. Das Produkt entspricht nicht den Anforderungen der Spielzeugrichtlinie.
Grund der Meldung nach Angabe der Behörde: Chemikalie
Betroffenes Produkt
- Produkt
- Luftballons
- Weitere Kennzeichnung
- Herkunftsland: Volksrepublik China
- Kategorie
- Spielzeug
- Vertrieb über
- Other(Shein) /
Angaben der Behörde
Set aus grauen Latexballons. Herstellungsdatum: 20/02/2025.
Was jetzt tun: Nicht mehr benutzen, schon gar nicht von Kindern
- „Luftballons“ enthält Weichmacher oder andere Schadstoffe über dem Grenzwert. Diese Stoffe gelangen über Haut und Mund in den Körper, vor allem wenn Kinder das Produkt in den Mund nehmen.
- Eine akute Vergiftung ist nicht zu befürchten. Die Belastung entsteht durch längeren, wiederholten Kontakt.
- Die Meldung grenzt die Ware nicht über Charge oder Datum ein. Im Zweifel gilt jede Packung dieses Produkts als betroffen.
Rückgabe und Erstattung: Rücknahme ist bei einer Warnung nicht garantiert
- Eine Warnung ohne Rückruf verpflichtet den Händler nicht automatisch zur Erstattung. Entscheidend ist, ob das Produkt tatsächlich mangelhaft ist.
- Spielzeug und Gebrauchsgegenstände können benutzt zurückgegeben werden.
- Zuständig ist das Geschäft oder der Onlineshop, bei dem gekauft wurde.
Empfehlung im Originaltext
Art des Wirtschaftsbeteiligten, der die gemeldeten Maßnahmen ergreift: Sonstige Maßnahmenkategorie: Beendigung der Listung dieses Produkts durch den Online-Marktplatz Datum des Inkrafttretens: 02/04/2026
Häufige Fragen zu dieser Meldung
Wovor warnt die Behörde bei Luftballons?
Chemikalie. Die Ballons setzen eine übermäßige Menge an nitrosierbaren Substanzen frei (gemessener Gesamtwert: 1,23 mg/kg). Nitrosierbare Substanzen können während des Spiels durch Haut und Mund aufgenommen werden und Nitrosamine erzeugen. Nitrosamine können Krebs verursachen. Das Produkt entspricht nicht den Anforderungen der Spielzeugrichtlinie.
Woran erkenne ich, ob mein Produkt betroffen ist?
Die Meldung nennt keine Chargen- oder Artikelnummern. Vergleichen Sie Produktname, Marke und Packungsgröße mit dem Text der Behörde und fragen Sie im Zweifel beim Händler oder Hersteller nach.
Was sollte ich jetzt tun?
„Luftballons“ enthält Weichmacher oder andere Schadstoffe über dem Grenzwert. Diese Stoffe gelangen über Haut und Mund in den Körper, vor allem wenn Kinder das Produkt in den Mund nehmen. Eine akute Vergiftung ist nicht zu befürchten. Die Belastung entsteht durch längeren, wiederholten Kontakt. Die Meldung grenzt die Ware nicht über Charge oder Datum ein. Im Zweifel gilt jede Packung dieses Produkts als betroffen.
Bekomme ich mein Geld zurück?
Eine Warnung ohne Rückruf verpflichtet den Händler nicht automatisch zur Erstattung. Entscheidend ist, ob das Produkt tatsächlich mangelhaft ist. Spielzeug und Gebrauchsgegenstände können benutzt zurückgegeben werden. Zuständig ist das Geschäft oder der Onlineshop, bei dem gekauft wurde.
Quelle
- Veröffentlicht von
- EU Safety Gate (Europäische Kommission)
- Zuständig
- Safety Gate, Meldung SR/02692/26 (meldendes Land: Deutschland)
- Originalmeldung
- ec.europa.eu/safety-gate-alerts/screen/webReport/alertDetail/10119022
Verbindlich ist der Text der Behörde. Warnlotse gibt ihn gekürzt wieder und ergänzt Hinweise zum Vorgehen.
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