Rückruf: Plüschspielzeug — Ersticken
Plüschspielzeug wird zurückgerufen. Gemeldeter Anlass: Ersticken. Veröffentlicht am 13. Oktober 2026.
Sofort: Wenn ein Kind sich verschluckt hat
- Hustet das Kind kräftig, zum Husten ermutigen und nicht in den Mund greifen.
- Kann es nicht mehr husten, atmen oder sprechen: Notruf 112 und mit Schlägen zwischen die Schulterblätter beginnen.
- Das Produkt sofort aus der Reichweite aller kleinen Kinder nehmen.
Gefahr: Ersticken und Kleinteile
Die Fa. Temu ruft das Plüschspielzeug zurück, da sich Kleinteile lösen können.
Grund der Meldung nach Angabe der Behörde: Ersticken
Ist mein Produkt betroffen?
Die Meldung nennt eine Kennung, die Sie direkt auf der Packung oder dem Produkt ablesen können. Geben Sie die Nummer von Ihrem Produkt ein, die Liste unten zeigt dann nur noch passende Einträge.
Modell / Typ
Auf dem Typschild, der Verpackung oder in der Bedienungsanleitung.
- 15
Die Angaben stammen wörtlich aus der Originalmeldung (Quelle: BAuA — Gefährliche Produkte in Deutschland). Fehlt eine Nummer hier, kann das Produkt trotzdem betroffen sein: maßgeblich ist der vollständige Behördentext.
Betroffenes Produkt
- Produkt
- Plüschspielzeug
- Hersteller oder Inverkehrbringer
- Temu
- Weitere Kennzeichnung
- Modell: 15,74 Zoll Kronen-Schwan Plüschspielzeug - Weiches Stofftier mit rosa Kleid & goldenen Flügeln Marke des Produkts: N/A Name des Verkäufers: NEOFLUX Identifikationsnummer: 5416347747 Produkt-ID: 601100059459618 Das betroffene Produkt wurde bis zum 13.10.2026 verkauft.
- Kategorie
- Spielzeug
Angaben der Behörde
Produktkategorie: Spielzeuge Art der Gefährdung: Mechanische Gefährdung Rechtsgrundlage: Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG
Was jetzt tun: Nicht reparieren, nicht festkleben
- Ein gelöstes Teil wieder anzukleben, beseitigt die Gefahr nicht. Klebstoff hält beim Kauen und Ziehen nicht.
- Geschwister daran erinnern, das Spielzeug nicht mit Kleinkindern zu teilen.
- Für Rückfragen nennt die Meldung: TEMU
Geld zurück und Rückgabe: Was erstattet wird und was nicht
- Wer online gekauft hat, wendet sich an den Shop oder den Marktplatz.
- Erstattet wird der Kaufpreis. Folgekosten wie Arztbesuche sind davon nicht erfasst; dafür wäre ein Schadensersatzanspruch gegen den Hersteller nötig.
- Eine Frist setzt der Rückruf nicht. Die gesetzliche Gewährleistung läuft zwei Jahre ab Kauf.
Häufige Fragen zu dieser Meldung
Warum wird Plüschspielzeug zurückgerufen?
Ersticken. Die Fa. Temu ruft das Plüschspielzeug zurück, da sich Kleinteile lösen können.
Woran erkenne ich, ob mein Produkt betroffen ist?
Vergleichen Sie die Angaben auf der Packung mit der Meldung: Modell 15. Stimmen sie nicht überein, ist Ihr Exemplar nach der Meldung nicht betroffen.
Was sollte ich jetzt tun?
Ein gelöstes Teil wieder anzukleben, beseitigt die Gefahr nicht. Klebstoff hält beim Kauen und Ziehen nicht. Geschwister daran erinnern, das Spielzeug nicht mit Kleinkindern zu teilen. Für Rückfragen nennt die Meldung: TEMU.
Bekomme ich mein Geld zurück?
Wer online gekauft hat, wendet sich an den Shop oder den Marktplatz. Erstattet wird der Kaufpreis. Folgekosten wie Arztbesuche sind davon nicht erfasst; dafür wäre ein Schadensersatzanspruch gegen den Hersteller nötig. Eine Frist setzt der Rückruf nicht. Die gesetzliche Gewährleistung läuft zwei Jahre ab Kauf.
Wo bekomme ich weitere Auskunft?
Die Meldung nennt als Kontakt: TEMU, c/o Whaleco Technology Limited, First Floor, 25 St Stephens Green, IRL-Dublin 2, https://www.temu.com/de/product-safety-alert.html.
Quelle
- Veröffentlicht von
- BAuA — Gefährliche Produkte in Deutschland
- Zuständig
- Marktüberwachungsbehörden der Länder, Datenbank der BAuA
- Kontakt für Verbraucher
- TEMU c/o Whaleco Technology Limited First Floor 25 St Stephens Green IRL-Dublin 2 https://www.temu.com/de/product-safety-alert.html
- Originalmeldung
- www.baua.de/SiteGlobals/Layout/DataViews/Datarecord_DBTool_Produktsicher
Verbindlich ist der Text der Behörde. Warnlotse gibt ihn gekürzt wieder und ergänzt Hinweise zum Vorgehen.
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