Rückruf: Qualatex Ballons / Globos / Ballon — Chemikalie
Qualatex Ballons / Globos / Ballon wird zurückgerufen. Gemeldeter Anlass: Chemikalie. Veröffentlicht am 16. Oktober 2026.


Gefahr: Weichmacher und Schadstoffe
Die Ballons setzen eine übermäßige Menge an nitrosierbaren Substanzen frei (gemessener Gesamtwert: 1,8 mg/kg). Nitrosierbare Substanzen können während des Spiels durch Haut und Mund aufgenommen werden und Nitrosamine erzeugen. Nitrosamine können Krebs verursachen. Das Produkt entspricht nicht den Anforderungen der Spielzeugrichtlinie.
Grund der Meldung nach Angabe der Behörde: Chemikalie
Ist mein Produkt betroffen?
Die Meldung nennt 2 Kennungen, die Sie direkt auf der Packung oder dem Produkt ablesen können. Geben Sie die Nummer von Ihrem Produkt ein, die Liste unten zeigt dann nur noch passende Einträge.
EAN / GTIN
Die 13- oder 8-stellige Zahl unter dem Strichcode, meist auf der Rückseite oder am Boden der Packung.
- 071444437721
Modell / Typ
Auf dem Typschild, der Verpackung oder in der Bedienungsanleitung.
- Pearl Emerald Green
Die Angaben stammen wörtlich aus der Originalmeldung (Quelle: EU Safety Gate (Europäische Kommission)). Fehlt eine Nummer hier, kann das Produkt trotzdem betroffen sein: maßgeblich ist der vollständige Behördentext.
Betroffenes Produkt
- Produkt
- Ballons / Globos / Ballon
- Marke
- Qualatex
- EAN
- 071444437721
- Weitere Kennzeichnung
- Modell/Typ: Pearl Emerald Green Barcode: 071444437721 Herkunftsland: Volksrepublik China
- Kategorie
- Spielzeug
- Vertrieb über
- Other(www.giftcrush.de) /
Angaben der Behörde
Grüne Latexballons.
Was jetzt tun: Nicht mehr benutzen, schon gar nicht von Kindern
- „Ballons / Globos / Ballon“ von Qualatex enthält Weichmacher oder andere Schadstoffe über dem Grenzwert. Diese Stoffe gelangen über Haut und Mund in den Körper, vor allem wenn Kinder das Produkt in den Mund nehmen.
- Eine akute Vergiftung ist nicht zu befürchten. Die Belastung entsteht durch längeren, wiederholten Kontakt.
- Betroffen ist nur die Ware mit EAN 071444437721. Packungen mit anderen Angaben sind nach der Meldung nicht erfasst.
Geld zurück und Rückgabe: Kassenbon ist meist nicht nötig
- Bei einem Rückruf nehmen viele Händler die Ware auch ohne Kassenbon zurück. Als Nachweis genügt meist die Packung mit Charge oder Datum oder das Produkt selbst.
- Bei Onlinekäufen ist der Shop oder Marktplatz zuständig, nicht der Paketdienst.
- Zuständig ist das Geschäft oder der Onlineshop, bei dem gekauft wurde.
- Rechtlich steht dahinter die Gewährleistung nach §§ 434 ff. BGB: eine Ware, vor der amtlich gewarnt wird, ist mangelhaft. Der Anspruch richtet sich gegen den Verkäufer, nicht gegen den Hersteller.
Empfehlung im Originaltext
Art des Wirtschaftsbeteiligten, der die gemeldeten Maßnahmen ergreift: Einzelhändler Maßnahmenkategorie: Rücknahme eines Produkts vom Markt Datum des Inkrafttretens: 03/07/2026
Häufige Fragen zu dieser Meldung
Warum wird Qualatex Ballons / Globos / Ballon zurückgerufen?
Chemikalie. Die Ballons setzen eine übermäßige Menge an nitrosierbaren Substanzen frei (gemessener Gesamtwert: 1,8 mg/kg). Nitrosierbare Substanzen können während des Spiels durch Haut und Mund aufgenommen werden und Nitrosamine erzeugen. Nitrosamine können Krebs verursachen. Das Produkt entspricht nicht den Anforderungen der Spielzeugrichtlinie.
Woran erkenne ich, ob mein Produkt betroffen ist?
Vergleichen Sie die Angaben auf der Packung mit der Meldung: EAN 071444437721; Modell Pearl Emerald Green. Stimmen sie nicht überein, ist Ihr Exemplar nach der Meldung nicht betroffen.
Was sollte ich jetzt tun?
„Ballons / Globos / Ballon“ von Qualatex enthält Weichmacher oder andere Schadstoffe über dem Grenzwert. Diese Stoffe gelangen über Haut und Mund in den Körper, vor allem wenn Kinder das Produkt in den Mund nehmen. Eine akute Vergiftung ist nicht zu befürchten. Die Belastung entsteht durch längeren, wiederholten Kontakt. Betroffen ist nur die Ware mit EAN 071444437721. Packungen mit anderen Angaben sind nach der Meldung nicht erfasst.
Bekomme ich mein Geld zurück?
Bei einem Rückruf nehmen viele Händler die Ware auch ohne Kassenbon zurück. Als Nachweis genügt meist die Packung mit Charge oder Datum oder das Produkt selbst. Bei Onlinekäufen ist der Shop oder Marktplatz zuständig, nicht der Paketdienst. Zuständig ist das Geschäft oder der Onlineshop, bei dem gekauft wurde.
Quelle
- Veröffentlicht von
- EU Safety Gate (Europäische Kommission)
- Zuständig
- Safety Gate, Meldung SR/02929/26 (meldendes Land: Deutschland)
- Originalmeldung
- ec.europa.eu/safety-gate-alerts/screen/webReport/alertDetail/10119249
Verbindlich ist der Text der Behörde. Warnlotse gibt ihn gekürzt wieder und ergänzt Hinweise zum Vorgehen.
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