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RückrufVerletzungsgefahr Veröffentlicht: 13. Oktober 2026

Rückruf: Plüschstoffpuppe — Ersticken

Plüschstoffpuppe wird zurückgerufen. Gemeldeter Anlass: Ersticken. Veröffentlicht am 13. Oktober 2026.

Sofort: Wenn ein Kind sich verschluckt hat

  • Hustet das Kind kräftig, zum Husten ermutigen und nicht in den Mund greifen.
  • Kann es nicht mehr husten, atmen oder sprechen: Notruf 112 und mit Schlägen zwischen die Schulterblätter beginnen.
  • Das Produkt sofort aus der Reichweite aller kleinen Kinder nehmen.

Gefahr: Ersticken und Kleinteile

Die Fa. Temu ruft die Plüschstoffpuppe zurück, da sich Kleinteile lösen können.

Grund der Meldung nach Angabe der Behörde: Ersticken

Betroffenes Produkt

Produkt
Plüschstoffpuppe
Hersteller oder Inverkehrbringer
Temu
Weitere Kennzeichnung
Modell: Grüne Plüsch-Stoffpuppe Marke des Produkts: N/A Name des Verkäufers: Xsheep Identifikationsnummer: 51358348085 Produkt-ID: 601100662136865 Das betroffene Produkt wurde bis zum 13.10.2026 verkauft.
Kategorie
Spielzeug

Angaben der Behörde

Produktkategorie: Spielzeuge Art der Gefährdung: Mechanische Gefährdung Rechtsgrundlage: Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG

Was jetzt tun: Nicht reparieren, nicht festkleben

  • Ein gelöstes Teil wieder anzukleben, beseitigt die Gefahr nicht. Klebstoff hält beim Kauen und Ziehen nicht.
  • Geschwister daran erinnern, das Spielzeug nicht mit Kleinkindern zu teilen.
  • Für Rückfragen nennt die Meldung: TEMU

Geld zurück und Rückgabe: Kassenbon ist meist nicht nötig

  • Bei einem Rückruf nehmen viele Händler die Ware auch ohne Kassenbon zurück. Als Nachweis genügt meist die Packung mit Charge oder Datum oder das Produkt selbst.
  • Wer online gekauft hat, wendet sich an den Shop oder den Marktplatz.
  • Zuständig ist das Geschäft oder der Onlineshop, bei dem gekauft wurde.
  • Rechtlich steht dahinter die Gewährleistung nach §§ 434 ff. BGB: eine Ware, vor der amtlich gewarnt wird, ist mangelhaft. Der Anspruch richtet sich gegen den Verkäufer, nicht gegen den Hersteller.

Häufige Fragen zu dieser Meldung

Warum wird Plüschstoffpuppe zurückgerufen?

Ersticken. Die Fa. Temu ruft die Plüschstoffpuppe zurück, da sich Kleinteile lösen können.

Woran erkenne ich, ob mein Produkt betroffen ist?

Die Meldung nennt keine Chargen- oder Artikelnummern. Vergleichen Sie Produktname, Marke und Packungsgröße mit dem Text der Behörde und fragen Sie im Zweifel beim Händler oder Hersteller nach.

Was sollte ich jetzt tun?

Ein gelöstes Teil wieder anzukleben, beseitigt die Gefahr nicht. Klebstoff hält beim Kauen und Ziehen nicht. Geschwister daran erinnern, das Spielzeug nicht mit Kleinkindern zu teilen. Für Rückfragen nennt die Meldung: TEMU.

Bekomme ich mein Geld zurück?

Bei einem Rückruf nehmen viele Händler die Ware auch ohne Kassenbon zurück. Als Nachweis genügt meist die Packung mit Charge oder Datum oder das Produkt selbst. Wer online gekauft hat, wendet sich an den Shop oder den Marktplatz. Zuständig ist das Geschäft oder der Onlineshop, bei dem gekauft wurde.

Wo bekomme ich weitere Auskunft?

Die Meldung nennt als Kontakt: TEMU, c/o Whaleco Technology Limited, First Floor, 25 St Stephens Green, IRL-Dublin 2, https://www.temu.com/de/product-safety-alert.html.

Quelle

Veröffentlicht von
BAuA — Gefährliche Produkte in Deutschland
Zuständig
Marktüberwachungsbehörden der Länder, Datenbank der BAuA
Kontakt für Verbraucher
TEMU c/o Whaleco Technology Limited First Floor 25 St Stephens Green IRL-Dublin 2 https://www.temu.com/de/product-safety-alert.html
Originalmeldung
www.baua.de/SiteGlobals/Layout/DataViews/Datarecord_DBTool_Produktsicher

Verbindlich ist der Text der Behörde. Warnlotse gibt ihn gekürzt wieder und ergänzt Hinweise zum Vorgehen.

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