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ProduktwarnungVerletzungsgefahr Veröffentlicht: 12. September 2025

Produktwarnung: NEW CHOICE FOODS New Choice Geleesüßwaren im Minibecher, 1 Kilogramm — Ersticken und Kleinteile

Für NEW CHOICE FOODS New Choice Geleesüßwaren im Minibecher, 1 Kilogramm liegt eine amtliche Warnung vor. Gemeldeter Anlass: Ersticken und Kleinteile. Verkauft wurde die Ware in Hamburg. Veröffentlicht am 12. September 2025.

Sofort: Wenn ein Kind sich verschluckt hat

  • Hustet das Kind kräftig, zum Husten ermutigen und nicht in den Mund greifen.
  • Kann es nicht mehr husten, atmen oder sprechen: Notruf 112 und mit Schlägen zwischen die Schulterblätter beginnen.
  • Das Produkt sofort aus der Reichweite aller kleinen Kinder nehmen.
NEW CHOICE FOODS New Choice Geleesüßwaren im Minibecher, 1 Kilogramm: Foto 1 von 3 zur Produktwarnung vom 12.09.2025NEW CHOICE FOODS New Choice Geleesüßwaren im Minibecher, 1 Kilogramm: Foto 2 von 3 zur Produktwarnung vom 12.09.2025NEW CHOICE FOODS New Choice Geleesüßwaren im Minibecher, 1 Kilogramm: Foto 3 von 3 zur Produktwarnung vom 12.09.2025
3 Fotos aus der amtlichen Meldung (lebensmittelwarnung.de).

Gefahr: Ersticken und Kleinteile

Erstickungsgefahr aufgrund der Konsistenz und der zu erwartenden Aufnahme in den Mundraum im Ganzen (ggf. stoßartig direkt aus den Minibechern) insbesondere bei dem Konsum durch kleine Kinder

Grund der Meldung nach Angabe der Behörde: Sonstige Gründe

Betroffenes Produkt

Produkt
New Choice Geleesüßwaren im Minibecher, 1 Kilogramm
Marke
NEW CHOICE FOODS
Hersteller oder Inverkehrbringer
Hersteller: NEW CHOICE FOODS No. 21, Street 2 Vietnam-Singapore Industrial Park II Hoa Phu Ward, Thu Dau Mot City Binh Duong Vietnam
Verpackung
1 Kilogramm
Weitere Kennzeichnung
New Choice Gelee Tropischer Fruchtgeschmack
Kategorie
Lebensmittel
Verkauft in
Hamburg
Vertrieb über
Einzelhandel für asiatische Lebensmittelspezialitäten

Angaben der Behörde

Erstickungsgefahr durch Verschlucken

Was jetzt tun: Nicht reparieren, nicht festkleben

  • Ein gelöstes Teil wieder anzukleben, beseitigt die Gefahr nicht. Klebstoff hält beim Kauen und Ziehen nicht.
  • Geschwister daran erinnern, das Spielzeug nicht mit Kleinkindern zu teilen.
  • Verkauft wurde die Ware nach derzeitigem Stand in Hamburg.

Rückgabe und Erstattung: Erst klären, dann reklamieren

  • Wer online gekauft hat, wendet sich an den Shop oder den Marktplatz.
  • Trifft die Charge zu, greift die Gewährleistung gegen den Verkäufer nach §§ 434 ff. BGB wie bei jedem anderen Mangel.
  • Kaufbeleg und Verpackung bis zur Klärung aufheben.

Empfehlung im Originaltext

Hinweis der Behörde: Das Produkt sollte nicht verzehrt werden.

Häufige Fragen zu dieser Meldung

Wovor warnt die Behörde bei NEW CHOICE FOODS New Choice Geleesüßwaren im Minibecher, 1 Kilogramm?

Erstickungsgefahr aufgrund der Konsistenz und der zu erwartenden Aufnahme in den Mundraum im Ganzen (ggf. stoßartig direkt aus den Minibechern) insbesondere bei dem Konsum durch kleine Kinder.

Woran erkenne ich, ob mein Produkt betroffen ist?

Die Meldung nennt keine Chargen- oder Artikelnummern. Vergleichen Sie Produktname, Marke und Packungsgröße mit dem Text der Behörde und fragen Sie im Zweifel beim Händler oder Hersteller nach.

Was sollte ich jetzt tun?

Ein gelöstes Teil wieder anzukleben, beseitigt die Gefahr nicht. Klebstoff hält beim Kauen und Ziehen nicht. Geschwister daran erinnern, das Spielzeug nicht mit Kleinkindern zu teilen. Verkauft wurde die Ware nach derzeitigem Stand in Hamburg.

Bekomme ich mein Geld zurück?

Wer online gekauft hat, wendet sich an den Shop oder den Marktplatz. Trifft die Charge zu, greift die Gewährleistung gegen den Verkäufer nach §§ 434 ff. BGB wie bei jedem anderen Mangel. Kaufbeleg und Verpackung bis zur Klärung aufheben.

In welchen Bundesländern wurde die Ware verkauft?

Nach derzeitigem Stand in Hamburg.

Quelle

Veröffentlicht von
lebensmittelwarnung.de (BVL und Bundesländer)
Zuständig
Hamburg
Originalmeldung
www.lebensmittelwarnung.de/___lebensmittelwarnung.de/Meldungen/2025/09_S

Verbindlich ist der Text der Behörde. Warnlotse gibt ihn gekürzt wieder und ergänzt Hinweise zum Vorgehen.

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