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RückrufKennzeichnung Veröffentlicht: 10. September 2025 Aktualisiert: 17. September 2025

Rückruf: Palmzucker, Marke Royal Orient, 454 Gramm — Allergene

Royal Orient Palmzucker, Marke Royal Orient, 454 Gramm wird zurückgerufen. Gemeldeter Anlass: Allergene. Betroffen sind Packungen mit dem Datum 21.03.2027. Verkauft wurde die Ware in Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen. Veröffentlicht am 10. September 2025.

Palmzucker, Marke Royal Orient, 454 Gramm: Foto 1 von 2 zur Rückruf vom 10.09.2025Palmzucker, Marke Royal Orient, 454 Gramm: Foto 2 von 2 zur Rückruf vom 10.09.2025
2 Fotos aus der amtlichen Meldung (lebensmittelwarnung.de).

Gefahr: Nicht deklarierte Allergene

Ein Inhaltsstoff fehlt auf der Verpackung oder steht falsch darauf.

Grund der Meldung nach Angabe der Behörde: Allergene

Ist mein Produkt betroffen?

Die Meldung nennt eine Kennung, die Sie direkt auf der Packung oder dem Produkt ablesen können. Geben Sie die Nummer von Ihrem Produkt ein, die Liste unten zeigt dann nur noch passende Einträge.

Mindesthaltbarkeitsdatum

Aufgedruckt mit „Mindestens haltbar bis“ auf Deckel, Boden oder Falz, nicht auf dem Preisetikett.

  • 21.03.2027

Die Angaben stammen wörtlich aus der Originalmeldung (Quelle: lebensmittelwarnung.de (BVL und Bundesländer)). Fehlt eine Nummer hier, kann das Produkt trotzdem betroffen sein: maßgeblich ist der vollständige Behördentext.

Betroffenes Produkt

Produkt
Palmzucker, Marke Royal Orient, 454 Gramm Palmzucker, Marke Royal Orient, 500 Gramm
Marke
Royal Orient
Hersteller oder Inverkehrbringer
Inverkehrbringer: Asia Express Food B.V., Kilbystraat 1, 8263 CJ Kampen, Niederlande
Haltbarkeit
Mindesthaltbarkeitsdatum: 21.03.2027
Verpackung
454 Gramm 500 Gramm
Kategorie
Lebensmittel
Verkauft in
Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen
Vertrieb über
Verschiedene Asia Märkte

Was jetzt tun: Etikett und Inhalt passen nicht zusammen

  • Der Fehler liegt auf dem Etikett, nicht im Produkt selbst. Wer auf den nicht angegebenen Stoff allergisch reagiert, verlässt sich aber genau auf diese Angabe.
  • Betroffen ist nur die Ware mit Mindesthaltbarkeitsdatum 21.03.2027. Packungen mit anderen Angaben sind nach der Meldung nicht erfasst.
  • Wer den Stoff verträgt, kann die Ware verbrauchen, sofern die Meldung nichts anderes sagt.

Symptome und wann zum Arzt

Allergische Reaktion: Möglich sind Juckreiz, Quaddeln, Schwellungen an Lippen, Zunge oder Rachen, Bauchschmerzen und Erbrechen. Eine schwere Reaktion (Anaphylaxie) zeigt sich durch Atemnot, Heiserkeit, Schwindel oder Kreislaufversagen und kann schnell fortschreiten.

Ärztlichen Rat einholen oder den Notruf wählen:

  • bei Atemnot, Schwellungen im Rachen oder Kreislaufproblemen sofort über den Notruf 112; wer ein Notfallset hat, wendet es nach Plan an
  • bei leichteren Reaktionen zeitnah in der Praxis vorstellen

Allgemeine Hinweise in Anlehnung an Informationen des Robert Koch-Instituts (RKI) und des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR). Sie ersetzen keine ärztliche Beratung. Im Notfall: 112. Bei Vergiftungsverdacht hilft der Giftnotruf des Bundeslandes.

Geld zurück und Rückgabe: Was erstattet wird und was nicht

  • Wer den Stoff verträgt und die Ware behalten möchte, muss nichts tun.
  • Erstattet wird der Kaufpreis. Folgekosten wie Arztbesuche sind davon nicht erfasst; dafür wäre ein Schadensersatzanspruch gegen den Hersteller nötig.
  • Eine Frist setzt der Rückruf nicht. Die gesetzliche Gewährleistung läuft zwei Jahre ab Kauf.

Empfehlung im Originaltext

Das Produkt kann in den betroffenen Asia Märkten zurückgegeben werden. Der Kaufpreis wird erstattet.

Häufige Fragen zu dieser Meldung

Warum wird Palmzucker, Marke Royal Orient, 454 Gramm zurückgerufen?

Die Behörde nennt als Gefahr: Nicht deklarierte Allergene.

Woran erkenne ich, ob mein Produkt betroffen ist?

Vergleichen Sie die Angaben auf der Packung mit der Meldung: Mindesthaltbarkeitsdatum 21.03.2027. Stimmen sie nicht überein, ist Ihr Exemplar nach der Meldung nicht betroffen.

Was sollte ich jetzt tun?

Der Fehler liegt auf dem Etikett, nicht im Produkt selbst. Wer auf den nicht angegebenen Stoff allergisch reagiert, verlässt sich aber genau auf diese Angabe. Betroffen ist nur die Ware mit Mindesthaltbarkeitsdatum 21.03.2027. Packungen mit anderen Angaben sind nach der Meldung nicht erfasst. Wer den Stoff verträgt, kann die Ware verbrauchen, sofern die Meldung nichts anderes sagt.

Bekomme ich mein Geld zurück?

Wer den Stoff verträgt und die Ware behalten möchte, muss nichts tun. Erstattet wird der Kaufpreis. Folgekosten wie Arztbesuche sind davon nicht erfasst; dafür wäre ein Schadensersatzanspruch gegen den Hersteller nötig. Eine Frist setzt der Rückruf nicht. Die gesetzliche Gewährleistung läuft zwei Jahre ab Kauf.

In welchen Bundesländern wurde die Ware verkauft?

Nach derzeitigem Stand in Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen.

Quelle

Veröffentlicht von
lebensmittelwarnung.de (BVL und Bundesländer)
Zuständig
Berlin
Originalmeldung
www.lebensmittelwarnung.de/___lebensmittelwarnung.de/Meldungen/2025/09_S

Verbindlich ist der Text der Behörde. Warnlotse gibt ihn gekürzt wieder und ergänzt Hinweise zum Vorgehen.

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