Rückruf: CITROEN JUMPER — Notbremsassistent
CITROEN JUMPER wird zurückgerufen. Gemeldeter Anlass: Notbremsassistent. Betroffen sind Fahrzeuge aus dem Produktionszeitraum 17.09.2024 bis 11.03.2025. Veröffentlicht am 11. August 2025.
Gefahr: Bremsen
Eingeschränkte Funktion des Notbremsassistenten.
Grund der Meldung nach Angabe der Behörde: Notbremsassistent
Ist mein Fahrzeug betroffen?
Die Meldung nennt 4 Angaben, mit denen sich der Rückruf eingrenzen lässt. Verbindlich ist die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) aus Feld E der Zulassungsbescheinigung Teil I: Die Werkstatt prüft damit, ob die Maßnahme für Ihr Fahrzeug offen ist.
Betroffene Modelle
Die Handelsbezeichnung steht in Feld D.3 der Zulassungsbescheinigung Teil I.
- JUMPER
Produktionszeitraum
Das Datum der Erstzulassung in Feld B gibt einen Anhaltspunkt; verbindlich prüft die Werkstatt anhand der FIN.
- 17.09.2024 bis 11.03.2025
Rückrufcode des Herstellers
Unter diesem Code führt die Werkstatt die Maßnahme. Er steht auch im Anschreiben an die Halter.
- NW7
Die Angaben stammen wörtlich aus der Originalmeldung (Quelle: Kraftfahrt-Bundesamt, Rückrufdatenbank). Fehlt eine Nummer hier, kann das Fahrzeug trotzdem betroffen sein: maßgeblich ist der vollständige Behördentext.
Betroffenes Produkt
- Produkt
- JUMPER
- Hersteller
- CITROEN
- Rückrufcode des Herstellers
- NW7
- Betroffener Produktionszeitraum
- 17.09.2024 bis 11.03.2025
- Weitere Kennzeichnung
- KBA-Referenznummer: 15431R
- Kategorie
- Fahrzeuge
Angaben der Behörde
Eingrenzung: N/A Potenziell betroffene Fahrzeuge: 6354
Was jetzt tun: Werkstatttermin vereinbaren, die Reparatur ist kostenlos
- Betroffen ist CITROEN JUMPER. Ob genau Ihr Fahrzeug dazugehört, entscheidet die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN). Sie steht in Feld E der Zulassungsbescheinigung Teil I.
- Verändertes Pedalgefühl, längerer Bremsweg oder eine Warnleuchte sind Gründe, nicht weiterzufahren und die Werkstatt anzurufen.
- Bei der Terminvereinbarung helfen der Rückrufcode NW7 und die KBA-Referenznummer 15431R.
- Die Maßnahme laut Meldung: „Die Software der Frontkamera (HALF) wird aktualisiert.“
Wer zahlt? Ersatzwagen, Ausfalltage, Wertverlust
- Auch neue Bremsleitungen, Sättel oder Steuergeräte, die beim Rückruf getauscht werden, zahlt der Hersteller.
- Ein Ersatzfahrzeug während der Werkstattzeit ist Kulanz, keine Pflicht. Bei längerer Standzeit lohnt die Nachfrage trotzdem.
- Erster Ansprechpartner ist jede Vertragswerkstatt der Marke CITROEN, nicht nur die, bei der das Fahrzeug gekauft wurde.
- Ein Wertverlust durch einen bekannten Rückruf lässt sich über das Gewährleistungsrecht praktisch nicht geltend machen.
Empfehlung im Originaltext
Die Software der Frontkamera (HALF) wird aktualisiert.
Häufige Fragen zu dieser Meldung
Warum wird CITROEN JUMPER zurückgerufen?
Notbremsassistent. Eingeschränkte Funktion des Notbremsassistenten.
Wie finde ich heraus, ob mein Fahrzeug betroffen ist?
Betroffen sind die Modelle JUMPER, gebaut im Zeitraum 17.09.2024 bis 11.03.2025. Ob ein einzelnes Fahrzeug dazugehört, klärt die Werkstatt anhand der Fahrzeug-Identifizierungsnummer aus Feld E der Zulassungsbescheinigung Teil I. Hilfreich bei der Anfrage: Rückrufcode NW7, KBA-Referenz 15431R.
Was sollte ich jetzt tun?
Betroffen ist CITROEN JUMPER. Ob genau Ihr Fahrzeug dazugehört, entscheidet die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN). Sie steht in Feld E der Zulassungsbescheinigung Teil I. Verändertes Pedalgefühl, längerer Bremsweg oder eine Warnleuchte sind Gründe, nicht weiterzufahren und die Werkstatt anzurufen. Bei der Terminvereinbarung helfen der Rückrufcode NW7 und die KBA-Referenznummer 15431R.
Kostet die Reparatur etwas?
Auch neue Bremsleitungen, Sättel oder Steuergeräte, die beim Rückruf getauscht werden, zahlt der Hersteller. Ein Ersatzfahrzeug während der Werkstattzeit ist Kulanz, keine Pflicht. Bei längerer Standzeit lohnt die Nachfrage trotzdem. Erster Ansprechpartner ist jede Vertragswerkstatt der Marke CITROEN, nicht nur die, bei der das Fahrzeug gekauft wurde.
Wo bekomme ich weitere Auskunft?
Die Meldung nennt als Kontakt: Bitte kontaktieren Sie den Fahrzeughersteller oder eine Vertragswerkstatt.
Quelle
- Veröffentlicht von
- Kraftfahrt-Bundesamt, Rückrufdatenbank
- Zuständig
- Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)
- Kontakt für Verbraucher
- Bitte kontaktieren Sie den Fahrzeughersteller oder eine Vertragswerkstatt.
- Originalmeldung
- www.kba-online.de/rrdb/buerger/
Verbindlich ist der Text der Behörde. Warnlotse gibt ihn gekürzt wieder und ergänzt Hinweise zum Vorgehen.
Ähnliche Meldungen
-
RückrufTechnischer Defekt
-
RückrufBrandgefahr
-
RückrufTechnischer Defekt
-
RückrufTechnischer Defekt
-
RückrufTechnischer Defekt
-
RückrufBrandgefahr