Rückruf: CITROEN BERLINGO — Reifendrucketikett
CITROEN BERLINGO wird zurückgerufen. Gemeldeter Anlass: Reifendrucketikett. Betroffen sind Fahrzeuge aus dem Produktionszeitraum 27.11.2023 bis 13.03.2025. Veröffentlicht am 27. August 2025.
Gefahr: Räder, Achsen und Fahrwerk
Fehlerhafte Informationen auf dem Reifendrucketikett.
Grund der Meldung nach Angabe der Behörde: Reifendrucketikett
Ist mein Fahrzeug betroffen?
Die Meldung nennt 5 Angaben, mit denen sich der Rückruf eingrenzen lässt. Verbindlich ist die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) aus Feld E der Zulassungsbescheinigung Teil I: Die Werkstatt prüft damit, ob die Maßnahme für Ihr Fahrzeug offen ist.
Betroffene Modelle
Die Handelsbezeichnung steht in Feld D.3 der Zulassungsbescheinigung Teil I.
- BERLINGO
Produktionszeitraum
Das Datum der Erstzulassung in Feld B gibt einen Anhaltspunkt; verbindlich prüft die Werkstatt anhand der FIN.
- 27.11.2023 bis 13.03.2025
Rückrufcode des Herstellers
Unter diesem Code führt die Werkstatt die Maßnahme. Er steht auch im Anschreiben an die Halter.
- GL5
Eingrenzung laut KBA
Zusätzliche Angabe, welche Ausführungen betroffen sind.
- e-Berlingo
Die Angaben stammen wörtlich aus der Originalmeldung (Quelle: Kraftfahrt-Bundesamt, Rückrufdatenbank). Fehlt eine Nummer hier, kann das Fahrzeug trotzdem betroffen sein: maßgeblich ist der vollständige Behördentext.
Betroffenes Produkt
- Produkt
- BERLINGO
- Hersteller
- CITROEN
- Rückrufcode des Herstellers
- GL5
- Betroffener Produktionszeitraum
- 27.11.2023 bis 13.03.2025
- Weitere Kennzeichnung
- KBA-Referenznummer: 15417R
- Kategorie
- Fahrzeuge
Angaben der Behörde
Eingrenzung: e-Berlingo Potenziell betroffene Fahrzeuge: 2664
Was jetzt tun: Werkstatttermin vereinbaren, die Reparatur ist kostenlos
- Betroffen ist CITROEN BERLINGO. Ob genau Ihr Fahrzeug dazugehört, entscheidet die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN). Sie steht in Feld E der Zulassungsbescheinigung Teil I.
- Ungewohnte Vibrationen, Klopfgeräusche oder ein schiefes Fahrverhalten können auf den Mangel hinweisen. Bei Reifenrückrufen die DOT-Nummer auf der Reifenflanke mit der Meldung abgleichen.
- Bei der Terminvereinbarung helfen der Rückrufcode GL5 und die KBA-Referenznummer 15417R.
- Die Maßnahme laut Meldung: „Austausch des Reifendrucketiketts.“
Wer zahlt? Ersatzwagen, Ausfalltage, Wertverlust
- Bei Reifenrückrufen ersetzt der Hersteller die betroffenen Reifen; nach Montagekosten im Zweifel vorher fragen.
- Ein Ersatzfahrzeug während der Werkstattzeit ist Kulanz, keine Pflicht. Bei längerer Standzeit lohnt die Nachfrage trotzdem.
- Erster Ansprechpartner ist jede Vertragswerkstatt der Marke CITROEN, nicht nur die, bei der das Fahrzeug gekauft wurde.
- Ein Wertverlust durch einen bekannten Rückruf lässt sich über das Gewährleistungsrecht praktisch nicht geltend machen.
Empfehlung im Originaltext
Austausch des Reifendrucketiketts.
Häufige Fragen zu dieser Meldung
Warum wird CITROEN BERLINGO zurückgerufen?
Reifendrucketikett. Fehlerhafte Informationen auf dem Reifendrucketikett.
Wie finde ich heraus, ob mein Fahrzeug betroffen ist?
Betroffen sind die Modelle BERLINGO, gebaut im Zeitraum 27.11.2023 bis 13.03.2025. Ob ein einzelnes Fahrzeug dazugehört, klärt die Werkstatt anhand der Fahrzeug-Identifizierungsnummer aus Feld E der Zulassungsbescheinigung Teil I. Hilfreich bei der Anfrage: Rückrufcode GL5, KBA-Referenz 15417R.
Was sollte ich jetzt tun?
Betroffen ist CITROEN BERLINGO. Ob genau Ihr Fahrzeug dazugehört, entscheidet die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN). Sie steht in Feld E der Zulassungsbescheinigung Teil I. Ungewohnte Vibrationen, Klopfgeräusche oder ein schiefes Fahrverhalten können auf den Mangel hinweisen. Bei Reifenrückrufen die DOT-Nummer auf der Reifenflanke mit der Meldung abgleichen. Bei der Terminvereinbarung helfen der Rückrufcode GL5 und die KBA-Referenznummer 15417R.
Kostet die Reparatur etwas?
Bei Reifenrückrufen ersetzt der Hersteller die betroffenen Reifen; nach Montagekosten im Zweifel vorher fragen. Ein Ersatzfahrzeug während der Werkstattzeit ist Kulanz, keine Pflicht. Bei längerer Standzeit lohnt die Nachfrage trotzdem. Erster Ansprechpartner ist jede Vertragswerkstatt der Marke CITROEN, nicht nur die, bei der das Fahrzeug gekauft wurde.
Wo bekomme ich weitere Auskunft?
Die Meldung nennt als Kontakt: Bitte kontaktieren Sie den Fahrzeughersteller oder eine Vertragswerkstatt.
Quelle
- Veröffentlicht von
- Kraftfahrt-Bundesamt, Rückrufdatenbank
- Zuständig
- Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)
- Kontakt für Verbraucher
- Bitte kontaktieren Sie den Fahrzeughersteller oder eine Vertragswerkstatt.
- Originalmeldung
- www.kba-online.de/rrdb/buerger/
Verbindlich ist der Text der Behörde. Warnlotse gibt ihn gekürzt wieder und ergänzt Hinweise zum Vorgehen.
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