Rückruf: Trendhaus Sandgefülltes Spielzeug — Gesundheitsrisiken/Sonstige
Trendhaus Sandgefülltes Spielzeug wird zurückgerufen. Gemeldeter Anlass: Gesundheitsrisiken/Sonstige. Betroffen ist die Charge 2025 = CH33287. Veröffentlicht am 10. Juli 2026.

Gefahr: Asbest
Das Spielzeug könnte reißen und die Füllung der Innenseite könnte herauskommen. Der Sand im Inneren enthält Asbest. Asbest kann Krebs verursachen. Dieses Produkt entspricht nicht den Anforderungen der Spielzeugrichtlinie.
Grund der Meldung nach Angabe der Behörde: Gesundheitsrisiken/Sonstige
Ist mein Produkt betroffen?
Die Meldung nennt 3 Kennungen, die Sie direkt auf der Packung oder dem Produkt ablesen können. Geben Sie die Nummer von Ihrem Produkt ein, die Liste unten zeigt dann nur noch passende Einträge.
EAN / GTIN
Die 13- oder 8-stellige Zahl unter dem Strichcode, meist auf der Rückseite oder am Boden der Packung.
- 4032722967176
Charge / Los
Steht meist neben dem Mindesthaltbarkeitsdatum, oft mit „L“, „Lot“ oder „Ch.-B.“ davor. Bei Gläsern und Dosen auch auf Deckel oder Boden.
- 2025 = CH33287
Modell / Typ
Auf dem Typschild, der Verpackung oder in der Bedienungsanleitung.
- 967176
Die Angaben stammen wörtlich aus der Originalmeldung (Quelle: EU Safety Gate (Europäische Kommission)). Fehlt eine Nummer hier, kann das Produkt trotzdem betroffen sein: maßgeblich ist der vollständige Behördentext.
Betroffenes Produkt
- Produkt
- Sandgefülltes Spielzeug
- Marke
- Trendhaus
- Charge oder Losnummer
- 2025 = CH33287
- EAN
- 4032722967176
- Weitere Kennzeichnung
- Modell/Typ: 967176 Barcode: 4032722967176 Herkunftsland: Volksrepublik China
- Kategorie
- Spielzeug
Angaben der Behörde
Stretching sandgefülltes Spielzeug in Form einer Karotte.
Was jetzt tun: Nicht benutzen, nicht öffnen, nicht zerkleinern
- „Sandgefülltes Spielzeug“ von Trendhaus kann Asbest enthalten. Gefährlich ist das Einatmen von Fasern, die beim Bearbeiten, Zerbröseln oder Schleifen frei werden.
- Das Produkt nicht zerbrechen, nicht aussaugen und nicht abbürsten. Am besten in einem verschlossenen Beutel aufbewahren, bis die Rückgabe geklärt ist.
- Betroffen ist nur die Ware mit Charge 2025 = CH33287. Packungen mit anderen Angaben sind nach der Meldung nicht erfasst.
Geld zurück und Rückgabe: Was erstattet wird und was nicht
- Das Produkt in einem dichten Beutel zurückbringen, damit beim Transport keine Fasern frei werden.
- Erstattet wird der Kaufpreis. Folgekosten wie Arztbesuche sind davon nicht erfasst; dafür wäre ein Schadensersatzanspruch gegen den Hersteller nötig.
- Eine Frist setzt der Rückruf nicht. Die gesetzliche Gewährleistung läuft zwei Jahre ab Kauf.
Empfehlung im Originaltext
Art des Wirtschaftsbeteiligten, der die gemeldeten Maßnahmen ergreift: Hersteller Maßnahmenkategorie: Rückruf eines Produkts von den Endverbrauchern Datum des Inkrafttretens: Unbekannt
Häufige Fragen zu dieser Meldung
Warum wird Trendhaus Sandgefülltes Spielzeug zurückgerufen?
Gesundheitsrisiken/Sonstige. Das Spielzeug könnte reißen und die Füllung der Innenseite könnte herauskommen. Der Sand im Inneren enthält Asbest. Asbest kann Krebs verursachen. Dieses Produkt entspricht nicht den Anforderungen der Spielzeugrichtlinie.
Woran erkenne ich, ob mein Produkt betroffen ist?
Vergleichen Sie die Angaben auf der Packung mit der Meldung: EAN 4032722967176; Charge 2025 = CH33287; Modell 967176. Stimmen sie nicht überein, ist Ihr Exemplar nach der Meldung nicht betroffen.
Was sollte ich jetzt tun?
„Sandgefülltes Spielzeug“ von Trendhaus kann Asbest enthalten. Gefährlich ist das Einatmen von Fasern, die beim Bearbeiten, Zerbröseln oder Schleifen frei werden. Das Produkt nicht zerbrechen, nicht aussaugen und nicht abbürsten. Am besten in einem verschlossenen Beutel aufbewahren, bis die Rückgabe geklärt ist. Betroffen ist nur die Ware mit Charge 2025 = CH33287. Packungen mit anderen Angaben sind nach der Meldung nicht erfasst.
Bekomme ich mein Geld zurück?
Das Produkt in einem dichten Beutel zurückbringen, damit beim Transport keine Fasern frei werden. Erstattet wird der Kaufpreis. Folgekosten wie Arztbesuche sind davon nicht erfasst; dafür wäre ein Schadensersatzanspruch gegen den Hersteller nötig. Eine Frist setzt der Rückruf nicht. Die gesetzliche Gewährleistung läuft zwei Jahre ab Kauf.
Quelle
- Veröffentlicht von
- EU Safety Gate (Europäische Kommission)
- Zuständig
- Safety Gate, Meldung SR/01963/26 (meldendes Land: Deutschland)
- Originalmeldung
- ec.europa.eu/safety-gate-alerts/screen/webReport/alertDetail/10099442
Verbindlich ist der Text der Behörde. Warnlotse gibt ihn gekürzt wieder und ergänzt Hinweise zum Vorgehen.
Ähnliche Meldungen
-
RückrufRückstände
-
ProduktwarnungVerletzungsgefahr
-
ProduktwarnungRückstände
Produktwarnung: Luftballons — Chemikalie
Spielzeug
-
ProduktwarnungRückstände
Produktwarnung: Luftballons — Chemikalie
Spielzeug
-
ProduktwarnungRückstände
Produktwarnung: Luftballons — Chemikalie
Spielzeug
-
ProduktwarnungRückstände
Produktwarnung: Luftballons — Chemikalie
Spielzeug





