Produktwarnung: Luftballons — Chemikalie
Für Luftballons liegt eine amtliche Warnung vor. Gemeldeter Anlass: Chemikalie. Veröffentlicht am 24. Juli 2026.



Gefahr: Weichmacher und Schadstoffe
Die Ballons setzen eine übermäßige Menge nitrosierbarer Substanzen frei (gemessener Gesamtwert: 2,46 mg/kg). Nitrosierbare Substanzen können durch die Haut und den Mund während des Spielens absorbiert werden und Nitrosamine erzeugen. Nitrosamine können Krebs verursachen. Das Produkt entspricht nicht den Anforderungen der Spielzeugrichtlinie.
Grund der Meldung nach Angabe der Behörde: Chemikalie
Betroffenes Produkt
- Produkt
- Luftballons
- Weitere Kennzeichnung
- Herkunftsland: Hongkong
- Kategorie
- Spielzeug
- Vertrieb über
- Other(Grandado; AC3DQZXNDY5Y7) /
Angaben der Behörde
Packung mit 12 Latexballons in verschiedenen Farben.
Was jetzt tun: Aus dem Kinderzimmer und der Küche nehmen
- Spielzeug, Babyartikel und Gegenstände mit Lebensmittelkontakt zuerst aussortieren, weil dort die Aufnahme am größten ist.
- Das Produkt nicht verbrennen und nicht in den Hausmüll geben, wenn eine Rückgabe möglich ist.
Rückgabe und Erstattung: Erst klären, dann reklamieren
- Bei Onlinekäufen ist der Shop oder Marktplatz zuständig, nicht der Paketdienst.
- Trifft die Charge zu, greift die Gewährleistung gegen den Verkäufer nach §§ 434 ff. BGB wie bei jedem anderen Mangel.
- Kaufbeleg und Verpackung bis zur Klärung aufheben.
Empfehlung im Originaltext
Art des Wirtschaftsbeteiligten, der die gemeldeten Maßnahmen ergreift: Sonstige Maßnahmenkategorie: Beendigung der Listung dieses Produkts durch den Online-Marktplatz Datum des Inkrafttretens: 26/05/2026
Häufige Fragen zu dieser Meldung
Wovor warnt die Behörde bei Luftballons?
Chemikalie. Die Ballons setzen eine übermäßige Menge nitrosierbarer Substanzen frei (gemessener Gesamtwert: 2,46 mg/kg). Nitrosierbare Substanzen können durch die Haut und den Mund während des Spielens absorbiert werden und Nitrosamine erzeugen. Nitrosamine können Krebs verursachen. Das Produkt entspricht nicht den Anforderungen der Spielzeugrichtlinie.
Woran erkenne ich, ob mein Produkt betroffen ist?
Die Meldung nennt keine Chargen- oder Artikelnummern. Vergleichen Sie Produktname, Marke und Packungsgröße mit dem Text der Behörde und fragen Sie im Zweifel beim Händler oder Hersteller nach.
Was sollte ich jetzt tun?
Spielzeug, Babyartikel und Gegenstände mit Lebensmittelkontakt zuerst aussortieren, weil dort die Aufnahme am größten ist. Das Produkt nicht verbrennen und nicht in den Hausmüll geben, wenn eine Rückgabe möglich ist.
Bekomme ich mein Geld zurück?
Bei Onlinekäufen ist der Shop oder Marktplatz zuständig, nicht der Paketdienst. Trifft die Charge zu, greift die Gewährleistung gegen den Verkäufer nach §§ 434 ff. BGB wie bei jedem anderen Mangel. Kaufbeleg und Verpackung bis zur Klärung aufheben.
Quelle
- Veröffentlicht von
- EU Safety Gate (Europäische Kommission)
- Zuständig
- Safety Gate, Meldung SR/02080/26 (meldendes Land: Deutschland)
- Originalmeldung
- ec.europa.eu/safety-gate-alerts/screen/webReport/alertDetail/10099553
Verbindlich ist der Text der Behörde. Warnlotse gibt ihn gekürzt wieder und ergänzt Hinweise zum Vorgehen.
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