Rückruf: YMSZ party balloons — Chemikalie
YMSZ party balloons wird zurückgerufen. Gemeldeter Anlass: Chemikalie. Veröffentlicht am 24. Juli 2026.


Gefahr: Weichmacher und Schadstoffe
Die Ballons setzen eine übermäßige Menge an nitrosierbaren Substanzen und Nitrosaminen frei (gemessene Werte bis zu: 4,28 mg/kg bzw. 0,266 mg/kg). Nitrosamine können Krebs verursachen, wenn sie geschluckt oder durch Hautkontakt. Ein Kind könnte ihnen ausgesetzt sein, wenn es das Produkt berührt oder in den Mund nimmt. Das Produkt entspricht nicht den Anforderungen der Spielzeugrichtlinie.
Grund der Meldung nach Angabe der Behörde: Chemikalie
Betroffenes Produkt
- Produkt
- party balloons
- Marke
- YMSZ
- Weitere Kennzeichnung
- Herkunftsland: Volksrepublik China
- Kategorie
- Spielzeug
- Vertrieb über
- Amazon(ASIN: B0D4DHJ7CX) /
Händler mit eigener Übersicht: Amazon
Angaben der Behörde
Packung mit 67 Ballons in verschiedenen Farben.
Was jetzt tun: Aus dem Kinderzimmer und der Küche nehmen
- Spielzeug, Babyartikel und Gegenstände mit Lebensmittelkontakt zuerst aussortieren, weil dort die Aufnahme am größten ist.
- Das Produkt nicht verbrennen und nicht in den Hausmüll geben, wenn eine Rückgabe möglich ist.
- Im Handel war die Ware unter anderem bei Amazon.
Geld zurück und Rückgabe: Kassenbon ist meist nicht nötig
- Bei einem Rückruf nehmen viele Händler die Ware auch ohne Kassenbon zurück. Als Nachweis genügt meist die Packung mit Charge oder Datum oder das Produkt selbst.
- Bei Onlinekäufen ist der Shop oder Marktplatz zuständig, nicht der Paketdienst.
- Zuständig ist die Filiale, in der gekauft wurde, hier also Amazon.
- Rechtlich steht dahinter die Gewährleistung nach §§ 434 ff. BGB: eine Ware, vor der amtlich gewarnt wird, ist mangelhaft. Der Anspruch richtet sich gegen den Verkäufer, nicht gegen den Hersteller.
Empfehlung im Originaltext
Art des Wirtschaftsbeteiligten, demgegenüber die Maßnahme(n) angeordnet wurde(n): Sonstige Maßnahmenkategorie: Beendigung der Listung dieses Produkts durch den Online-Marktplatz Datum des Inkrafttretens: Unbekannt Art des Wirtschaftsbeteiligten, demgegenüber die Maßnahme(n) angeordnet wurde(n): Sonstige Maßnahmenkategorie: Zerstörung des Produkts Datum des Inkrafttretens: Unbekannt Art des Wirtschaftsbeteiligten, demgegenüber die Maßnahme(n) angeordnet wurde(n): Sonstige Maßnahmenkategorie: Rückruf eines Produkts von den Endverbrauchern Datum des Inkrafttretens: Unbekannt Art des Wirtschaftsbeteiligten, der die gemeldeten Maßnahmen ergreift: Sonstige Maßnahmenkategorie: Einstellung des Verkaufs Datum des Inkrafttretens: 14/05/2026
Häufige Fragen zu dieser Meldung
Warum wird YMSZ party balloons zurückgerufen?
Chemikalie. Die Ballons setzen eine übermäßige Menge an nitrosierbaren Substanzen und Nitrosaminen frei (gemessene Werte bis zu: 4,28 mg/kg bzw. 0,266 mg/kg). Nitrosamine können Krebs verursachen, wenn sie geschluckt oder durch Hautkontakt. Ein Kind könnte ihnen ausgesetzt sein, wenn es das Produkt berührt oder in den Mund nimmt. Das Produkt entspricht nicht den Anforderungen der Spielzeugrichtlinie.
Woran erkenne ich, ob mein Produkt betroffen ist?
Die Meldung nennt keine Chargen- oder Artikelnummern. Vergleichen Sie Produktname, Marke und Packungsgröße mit dem Text der Behörde und fragen Sie im Zweifel beim Händler oder Hersteller nach.
Was sollte ich jetzt tun?
Spielzeug, Babyartikel und Gegenstände mit Lebensmittelkontakt zuerst aussortieren, weil dort die Aufnahme am größten ist. Das Produkt nicht verbrennen und nicht in den Hausmüll geben, wenn eine Rückgabe möglich ist. Im Handel war die Ware unter anderem bei Amazon.
Bekomme ich mein Geld zurück?
Bei einem Rückruf nehmen viele Händler die Ware auch ohne Kassenbon zurück. Als Nachweis genügt meist die Packung mit Charge oder Datum oder das Produkt selbst. Bei Onlinekäufen ist der Shop oder Marktplatz zuständig, nicht der Paketdienst. Zuständig ist die Filiale, in der gekauft wurde, hier also Amazon.
Bei welchen Händlern wurde die Ware verkauft?
Die Meldung nennt Amazon.
Quelle
- Veröffentlicht von
- EU Safety Gate (Europäische Kommission)
- Zuständig
- Safety Gate, Meldung SR/02070/26 (meldendes Land: Deutschland)
- Originalmeldung
- ec.europa.eu/safety-gate-alerts/screen/webReport/alertDetail/10099581
Verbindlich ist der Text der Behörde. Warnlotse gibt ihn gekürzt wieder und ergänzt Hinweise zum Vorgehen.
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