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ProduktwarnungRückstände Veröffentlicht: 24. Juli 2026

Produktwarnung: Luftballons — Chemikalie

Für Luftballons liegt eine amtliche Warnung vor. Gemeldeter Anlass: Chemikalie. Veröffentlicht am 24. Juli 2026.

Luftballons: Foto 1 von 3 zur Produktwarnung vom 24.07.2026Luftballons: Foto 2 von 3 zur Produktwarnung vom 24.07.2026Luftballons: Foto 3 von 3 zur Produktwarnung vom 24.07.2026
3 Fotos aus der amtlichen Meldung (EU Safety Gate).

Gefahr: Weichmacher und Schadstoffe

Die Ballons setzen eine übermäßige Menge an nitrosierbaren Substanzen frei (gemessener Gesamtwert: 3,54 mg/kg). Nitrosierbare Substanzen können durch die Haut und den Mund während des Spielens absorbiert werden und Nitrosamine erzeugen. Nitrosamine können Krebs verursachen. Das Produkt entspricht nicht den Anforderungen der Spielzeugrichtlinie.

Grund der Meldung nach Angabe der Behörde: Chemikalie

Betroffenes Produkt

Produkt
Luftballons
Weitere Kennzeichnung
Herkunftsland: Hongkong
Kategorie
Spielzeug
Vertrieb über
Other(Grandado) /

Angaben der Behörde

Ballons in verschiedenen Farben.

Was jetzt tun: Aus dem Kinderzimmer und der Küche nehmen

  • Spielzeug, Babyartikel und Gegenstände mit Lebensmittelkontakt zuerst aussortieren, weil dort die Aufnahme am größten ist.
  • Das Produkt nicht verbrennen und nicht in den Hausmüll geben, wenn eine Rückgabe möglich ist.

Rückgabe und Erstattung: Erst klären, dann reklamieren

  • Bei Onlinekäufen ist der Shop oder Marktplatz zuständig, nicht der Paketdienst.
  • Trifft die Charge zu, greift die Gewährleistung gegen den Verkäufer nach §§ 434 ff. BGB wie bei jedem anderen Mangel.
  • Kaufbeleg und Verpackung bis zur Klärung aufheben.

Empfehlung im Originaltext

Art des Wirtschaftsbeteiligten, der die gemeldeten Maßnahmen ergreift: Sonstige Maßnahmenkategorie: Beendigung der Listung dieses Produkts durch den Online-Marktplatz Datum des Inkrafttretens: 26/05/2026

Häufige Fragen zu dieser Meldung

Wovor warnt die Behörde bei Luftballons?

Chemikalie. Die Ballons setzen eine übermäßige Menge an nitrosierbaren Substanzen frei (gemessener Gesamtwert: 3,54 mg/kg). Nitrosierbare Substanzen können durch die Haut und den Mund während des Spielens absorbiert werden und Nitrosamine erzeugen. Nitrosamine können Krebs verursachen. Das Produkt entspricht nicht den Anforderungen der Spielzeugrichtlinie.

Woran erkenne ich, ob mein Produkt betroffen ist?

Die Meldung nennt keine Chargen- oder Artikelnummern. Vergleichen Sie Produktname, Marke und Packungsgröße mit dem Text der Behörde und fragen Sie im Zweifel beim Händler oder Hersteller nach.

Was sollte ich jetzt tun?

Spielzeug, Babyartikel und Gegenstände mit Lebensmittelkontakt zuerst aussortieren, weil dort die Aufnahme am größten ist. Das Produkt nicht verbrennen und nicht in den Hausmüll geben, wenn eine Rückgabe möglich ist.

Bekomme ich mein Geld zurück?

Bei Onlinekäufen ist der Shop oder Marktplatz zuständig, nicht der Paketdienst. Trifft die Charge zu, greift die Gewährleistung gegen den Verkäufer nach §§ 434 ff. BGB wie bei jedem anderen Mangel. Kaufbeleg und Verpackung bis zur Klärung aufheben.

Quelle

Veröffentlicht von
EU Safety Gate (Europäische Kommission)
Zuständig
Safety Gate, Meldung SR/02093/26 (meldendes Land: Deutschland)
Originalmeldung
ec.europa.eu/safety-gate-alerts/screen/webReport/alertDetail/10099551

Verbindlich ist der Text der Behörde. Warnlotse gibt ihn gekürzt wieder und ergänzt Hinweise zum Vorgehen.

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