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ProduktwarnungRückstände Veröffentlicht: 24. Juli 2026

Produktwarnung: Luftballons — Chemikalie

Für Luftballons liegt eine amtliche Warnung vor. Gemeldeter Anlass: Chemikalie. Veröffentlicht am 24. Juli 2026.

Luftballons: Foto 1 von 3 zur Produktwarnung vom 24.07.2026Luftballons: Foto 2 von 3 zur Produktwarnung vom 24.07.2026Luftballons: Foto 3 von 3 zur Produktwarnung vom 24.07.2026
3 Fotos aus der amtlichen Meldung (EU Safety Gate).

Gefahr: Weichmacher und Schadstoffe

Die Ballons setzen eine übermäßige Menge nitrosierbarer Substanzen frei (gemessener Gesamtwert: 2,19 mg/kg). Nitrosierbare Substanzen können durch die Haut und den Mund während des Spielens absorbiert werden und Nitrosamine erzeugen. Nitrosamine können Krebs verursachen. Das Produkt entspricht nicht den Anforderungen der Spielzeugrichtlinie.

Grund der Meldung nach Angabe der Behörde: Chemikalie

Ist mein Produkt betroffen?

Die Meldung nennt eine Kennung, die Sie direkt auf der Packung oder dem Produkt ablesen können. Geben Sie die Nummer von Ihrem Produkt ein, die Liste unten zeigt dann nur noch passende Einträge.

Modell / Typ

Auf dem Typschild, der Verpackung oder in der Bedienungsanleitung.

  • QQ0619-black

Die Angaben stammen wörtlich aus der Originalmeldung (Quelle: EU Safety Gate (Europäische Kommission)). Fehlt eine Nummer hier, kann das Produkt trotzdem betroffen sein: maßgeblich ist der vollständige Behördentext.

Betroffenes Produkt

Produkt
Luftballons
Weitere Kennzeichnung
Modell/Typ: QQ0619-black Herkunftsland: Volksrepublik China
Kategorie
Spielzeug
Vertrieb über
AliExpress(1005009307938451-12000048692422249) /

Angaben der Behörde

Packung Ballons in schwarzer Farbe.

Was jetzt tun: Aus dem Kinderzimmer und der Küche nehmen

  • Spielzeug, Babyartikel und Gegenstände mit Lebensmittelkontakt zuerst aussortieren, weil dort die Aufnahme am größten ist.
  • Das Produkt nicht verbrennen und nicht in den Hausmüll geben, wenn eine Rückgabe möglich ist.

Rückgabe und Erstattung: Erst klären, dann reklamieren

  • Bei Onlinekäufen ist der Shop oder Marktplatz zuständig, nicht der Paketdienst.
  • Trifft die Charge zu, greift die Gewährleistung gegen den Verkäufer nach §§ 434 ff. BGB wie bei jedem anderen Mangel.
  • Kaufbeleg und Verpackung bis zur Klärung aufheben.

Empfehlung im Originaltext

Art des Wirtschaftsbeteiligten, der die gemeldeten Maßnahmen ergreift: Sonstige Maßnahmenkategorie: Beendigung der Listung dieses Produkts durch den Online-Marktplatz Datum des Inkrafttretens: 08/04/2026

Häufige Fragen zu dieser Meldung

Wovor warnt die Behörde bei Luftballons?

Chemikalie. Die Ballons setzen eine übermäßige Menge nitrosierbarer Substanzen frei (gemessener Gesamtwert: 2,19 mg/kg). Nitrosierbare Substanzen können durch die Haut und den Mund während des Spielens absorbiert werden und Nitrosamine erzeugen. Nitrosamine können Krebs verursachen. Das Produkt entspricht nicht den Anforderungen der Spielzeugrichtlinie.

Woran erkenne ich, ob mein Produkt betroffen ist?

Vergleichen Sie die Angaben auf der Packung mit der Meldung: Modell QQ0619-black. Stimmen sie nicht überein, ist Ihr Exemplar nach der Meldung nicht betroffen.

Was sollte ich jetzt tun?

Spielzeug, Babyartikel und Gegenstände mit Lebensmittelkontakt zuerst aussortieren, weil dort die Aufnahme am größten ist. Das Produkt nicht verbrennen und nicht in den Hausmüll geben, wenn eine Rückgabe möglich ist.

Bekomme ich mein Geld zurück?

Bei Onlinekäufen ist der Shop oder Marktplatz zuständig, nicht der Paketdienst. Trifft die Charge zu, greift die Gewährleistung gegen den Verkäufer nach §§ 434 ff. BGB wie bei jedem anderen Mangel. Kaufbeleg und Verpackung bis zur Klärung aufheben.

Quelle

Veröffentlicht von
EU Safety Gate (Europäische Kommission)
Zuständig
Safety Gate, Meldung SR/02071/26 (meldendes Land: Deutschland)
Originalmeldung
ec.europa.eu/safety-gate-alerts/screen/webReport/alertDetail/10099564

Verbindlich ist der Text der Behörde. Warnlotse gibt ihn gekürzt wieder und ergänzt Hinweise zum Vorgehen.

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