Rückruf: dekorative Luftballons — Chemikalie
dekorative Luftballons wird zurückgerufen. Gemeldeter Anlass: Chemikalie. Betroffen ist die Charge QQ241214. Veröffentlicht am 24. Juli 2026.



Gefahr: Weichmacher und Schadstoffe
Die Ballons setzen eine übermäßige Menge nitrosierbarer Substanzen frei (gemessener Gesamtwert: 1,33 mg/kg). Nitrosierbare Substanzen können durch die Haut und den Mund während des Spielens absorbiert werden und Nitrosamine erzeugen. Nitrosamine können Krebs verursachen. Das Produkt entspricht nicht den Anforderungen der Spielzeugrichtlinie.
Grund der Meldung nach Angabe der Behörde: Chemikalie
Ist mein Produkt betroffen?
Die Meldung nennt eine Kennung, die Sie direkt auf der Packung oder dem Produkt ablesen können. Geben Sie die Nummer von Ihrem Produkt ein, die Liste unten zeigt dann nur noch passende Einträge.
Charge / Los
Steht meist neben dem Mindesthaltbarkeitsdatum, oft mit „L“, „Lot“ oder „Ch.-B.“ davor. Bei Gläsern und Dosen auch auf Deckel oder Boden.
- QQ241214
Die Angaben stammen wörtlich aus der Originalmeldung (Quelle: EU Safety Gate (Europäische Kommission)). Fehlt eine Nummer hier, kann das Produkt trotzdem betroffen sein: maßgeblich ist der vollständige Behördentext.
Betroffenes Produkt
- Produkt
- dekorative Luftballons
- Charge oder Losnummer
- QQ241214
- Weitere Kennzeichnung
- Herkunftsland: Volksrepublik China
- Kategorie
- Spielzeug
- Vertrieb über
- Other(Shein) /
Angaben der Behörde
Packung mit 50 goldfarbenen Ballons.
Was jetzt tun: Aus dem Kinderzimmer und der Küche nehmen
- Spielzeug, Babyartikel und Gegenstände mit Lebensmittelkontakt zuerst aussortieren, weil dort die Aufnahme am größten ist.
- Das Produkt nicht verbrennen und nicht in den Hausmüll geben, wenn eine Rückgabe möglich ist.
Geld zurück und Rückgabe: Kassenbon ist meist nicht nötig
- Bei einem Rückruf nehmen viele Händler die Ware auch ohne Kassenbon zurück. Als Nachweis genügt meist die Packung mit Charge oder Datum oder das Produkt selbst.
- Bei Onlinekäufen ist der Shop oder Marktplatz zuständig, nicht der Paketdienst.
- Zuständig ist das Geschäft oder der Onlineshop, bei dem gekauft wurde.
- Rechtlich steht dahinter die Gewährleistung nach §§ 434 ff. BGB: eine Ware, vor der amtlich gewarnt wird, ist mangelhaft. Der Anspruch richtet sich gegen den Verkäufer, nicht gegen den Hersteller.
Empfehlung im Originaltext
Art des Wirtschaftsbeteiligten, der die gemeldeten Maßnahmen ergreift: Hersteller Maßnahmenkategorie: Rücknahme eines Produkts vom Markt Datum des Inkrafttretens: 04/05/2026 Art des Wirtschaftsbeteiligten, der die gemeldeten Maßnahmen ergreift: Sonstige Maßnahmenkategorie: Beendigung der Listung dieses Produkts durch den Online-Marktplatz Datum des Inkrafttretens: 02/04/2026
Häufige Fragen zu dieser Meldung
Warum wird dekorative Luftballons zurückgerufen?
Chemikalie. Die Ballons setzen eine übermäßige Menge nitrosierbarer Substanzen frei (gemessener Gesamtwert: 1,33 mg/kg). Nitrosierbare Substanzen können durch die Haut und den Mund während des Spielens absorbiert werden und Nitrosamine erzeugen. Nitrosamine können Krebs verursachen. Das Produkt entspricht nicht den Anforderungen der Spielzeugrichtlinie.
Woran erkenne ich, ob mein Produkt betroffen ist?
Vergleichen Sie die Angaben auf der Packung mit der Meldung: Charge QQ241214. Stimmen sie nicht überein, ist Ihr Exemplar nach der Meldung nicht betroffen.
Was sollte ich jetzt tun?
Spielzeug, Babyartikel und Gegenstände mit Lebensmittelkontakt zuerst aussortieren, weil dort die Aufnahme am größten ist. Das Produkt nicht verbrennen und nicht in den Hausmüll geben, wenn eine Rückgabe möglich ist.
Bekomme ich mein Geld zurück?
Bei einem Rückruf nehmen viele Händler die Ware auch ohne Kassenbon zurück. Als Nachweis genügt meist die Packung mit Charge oder Datum oder das Produkt selbst. Bei Onlinekäufen ist der Shop oder Marktplatz zuständig, nicht der Paketdienst. Zuständig ist das Geschäft oder der Onlineshop, bei dem gekauft wurde.
Quelle
- Veröffentlicht von
- EU Safety Gate (Europäische Kommission)
- Zuständig
- Safety Gate, Meldung SR/02068/26 (meldendes Land: Deutschland)
- Originalmeldung
- ec.europa.eu/safety-gate-alerts/screen/webReport/alertDetail/10099575
Verbindlich ist der Text der Behörde. Warnlotse gibt ihn gekürzt wieder und ergänzt Hinweise zum Vorgehen.
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