Rückruf: RENAULT TRUCKS D WIDE Z.E., D Z.E. — ungewollte Beschleunigung
RENAULT TRUCKS D WIDE Z.E., D Z.E wird zurückgerufen. Gemeldeter Anlass: ungewollte Beschleunigung. Betroffen sind Fahrzeuge aus dem Produktionszeitraum 09.11.2020 bis 25.10.2021. Veröffentlicht am 29. Mai 2026.
Gefahr: technischer Mangel
Fehlerhafte Kalibrierung des Gaspedals kann zu ungewollter Beschleunigung führen.
Grund der Meldung nach Angabe der Behörde: ungewollte Beschleunigung
Ist mein Fahrzeug betroffen?
Die Meldung nennt 5 Angaben, mit denen sich der Rückruf eingrenzen lässt. Verbindlich ist die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) aus Feld E der Zulassungsbescheinigung Teil I: Die Werkstatt prüft damit, ob die Maßnahme für Ihr Fahrzeug offen ist.
Betroffene Modelle
Die Handelsbezeichnung steht in Feld D.3 der Zulassungsbescheinigung Teil I.
- D WIDE Z.E
- D Z.E
Produktionszeitraum
Das Datum der Erstzulassung in Feld B gibt einen Anhaltspunkt; verbindlich prüft die Werkstatt anhand der FIN.
- 09.11.2020 bis 25.10.2021
Rückrufcode des Herstellers
Unter diesem Code führt die Werkstatt die Maßnahme. Er steht auch im Anschreiben an die Halter.
- C0533
Die Angaben stammen wörtlich aus der Originalmeldung (Quelle: Kraftfahrt-Bundesamt, Rückrufdatenbank). Fehlt eine Nummer hier, kann das Fahrzeug trotzdem betroffen sein: maßgeblich ist der vollständige Behördentext.
Betroffenes Produkt
- Produkt
- D WIDE Z.E., D Z.E.
- Hersteller
- RENAULT TRUCKS
- Rückrufcode des Herstellers
- C0533
- Betroffener Produktionszeitraum
- 09.11.2020 bis 25.10.2021
- Weitere Kennzeichnung
- KBA-Referenznummer: 16223R
- Kategorie
- Fahrzeuge
Angaben der Behörde
Eingrenzung: N/A Potenziell betroffene Fahrzeuge: 10
Was jetzt tun: Werkstatttermin vereinbaren, die Reparatur ist kostenlos
- Betroffen ist RENAULT TRUCKS D WIDE Z.E, D Z.E. Ob genau Ihr Fahrzeug dazugehört, entscheidet die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN). Sie steht in Feld E der Zulassungsbescheinigung Teil I.
- Bis zum Werkstatttermin auf das Verhalten achten, das die Meldung beschreibt, und das Fahrzeug bei Auffälligkeiten stehen lassen.
- Bei der Terminvereinbarung helfen der Rückrufcode C0533 und die KBA-Referenznummer 16223R.
- Die Maßnahme laut Meldung: „Softwareupdate des VECU.“
Wer zahlt? Die Reparatur kostet nichts
- Prüfung, Ersatzteil und Arbeitszeit zahlt der Hersteller. Rechnungen über Diagnosekosten oder Zuschläge sind bei einem Rückruf nicht berechtigt.
- Die Maßnahme ist für Halter kostenlos.
- Ein Anspruch auf Rückgabe des Fahrzeugs entsteht durch den Rückruf nicht. Zurückgenommen wird ein Fahrzeug nur, wenn sich der Mangel nicht beheben lässt.
- Wer den Defekt schon vorher auf eigene Kosten reparieren ließ, kann die Rechnung beim Hersteller einreichen. Viele Marken erstatten das gegen Beleg.
Empfehlung im Originaltext
Softwareupdate des VECU
Häufige Fragen zu dieser Meldung
Warum wird RENAULT TRUCKS D WIDE Z.E., D Z.E zurückgerufen?
ungewollte Beschleunigung. Fehlerhafte Kalibrierung des Gaspedals kann zu ungewollter Beschleunigung führen.
Wie finde ich heraus, ob mein Fahrzeug betroffen ist?
Betroffen sind die Modelle D WIDE Z.E, D Z.E, gebaut im Zeitraum 09.11.2020 bis 25.10.2021. Ob ein einzelnes Fahrzeug dazugehört, klärt die Werkstatt anhand der Fahrzeug-Identifizierungsnummer aus Feld E der Zulassungsbescheinigung Teil I. Hilfreich bei der Anfrage: Rückrufcode C0533, KBA-Referenz 16223R.
Was sollte ich jetzt tun?
Betroffen ist RENAULT TRUCKS D WIDE Z.E, D Z.E. Ob genau Ihr Fahrzeug dazugehört, entscheidet die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN). Sie steht in Feld E der Zulassungsbescheinigung Teil I. Bis zum Werkstatttermin auf das Verhalten achten, das die Meldung beschreibt, und das Fahrzeug bei Auffälligkeiten stehen lassen. Bei der Terminvereinbarung helfen der Rückrufcode C0533 und die KBA-Referenznummer 16223R.
Kostet die Reparatur etwas?
Prüfung, Ersatzteil und Arbeitszeit zahlt der Hersteller. Rechnungen über Diagnosekosten oder Zuschläge sind bei einem Rückruf nicht berechtigt. Die Maßnahme ist für Halter kostenlos. Ein Anspruch auf Rückgabe des Fahrzeugs entsteht durch den Rückruf nicht. Zurückgenommen wird ein Fahrzeug nur, wenn sich der Mangel nicht beheben lässt.
Quelle
- Veröffentlicht von
- Kraftfahrt-Bundesamt, Rückrufdatenbank
- Zuständig
- Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)
- Kontakt für Verbraucher
- N/A
- Originalmeldung
- www.kba-online.de/rrdb/buerger/
Verbindlich ist der Text der Behörde. Warnlotse gibt ihn gekürzt wieder und ergänzt Hinweise zum Vorgehen.
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