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RückrufTechnischer Defekt Veröffentlicht: 28. Oktober 2025

Rückruf: RENAULT TRUCKS T-BEV, C-BEV — ungewollte Beschleunigung

RENAULT TRUCKS T-BEV, C-BEV wird zurückgerufen. Gemeldeter Anlass: ungewollte Beschleunigung. Betroffen sind Fahrzeuge aus dem Produktionszeitraum 28.11.2022 bis 08.09.2025. Veröffentlicht am 28. Oktober 2025.

Gefahr: Software und Elektronik

Softwarefehler führt zu ungewollter Beschleunigung.

Grund der Meldung nach Angabe der Behörde: ungewollte Beschleunigung.

Ist mein Fahrzeug betroffen?

Die Meldung nennt 5 Angaben, mit denen sich der Rückruf eingrenzen lässt. Verbindlich ist die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) aus Feld E der Zulassungsbescheinigung Teil I: Die Werkstatt prüft damit, ob die Maßnahme für Ihr Fahrzeug offen ist.

Betroffene Modelle

Die Handelsbezeichnung steht in Feld D.3 der Zulassungsbescheinigung Teil I.

  • T-BEV
  • C-BEV

Produktionszeitraum

Das Datum der Erstzulassung in Feld B gibt einen Anhaltspunkt; verbindlich prüft die Werkstatt anhand der FIN.

  • 28.11.2022 bis 08.09.2025

Rückrufcode des Herstellers

Unter diesem Code führt die Werkstatt die Maßnahme. Er steht auch im Anschreiben an die Halter.

  • C0487

KBA-Referenznummer

Aktenzeichen des Kraftfahrt-Bundesamtes zu diesem Rückruf.

  • 15607R

Die Angaben stammen wörtlich aus der Originalmeldung (Quelle: Kraftfahrt-Bundesamt, Rückrufdatenbank). Fehlt eine Nummer hier, kann das Fahrzeug trotzdem betroffen sein: maßgeblich ist der vollständige Behördentext.

Betroffenes Produkt

Produkt
T-BEV, C-BEV
Hersteller
RENAULT TRUCKS
Rückrufcode des Herstellers
C0487
Betroffener Produktionszeitraum
28.11.2022 bis 08.09.2025
Weitere Kennzeichnung
KBA-Referenznummer: 15607R
Kategorie
Fahrzeuge

Angaben der Behörde

Eingrenzung: N/A Potenziell betroffene Fahrzeuge: 106

Was jetzt tun: Werkstatttermin vereinbaren, die Reparatur ist kostenlos

  • Betroffen ist RENAULT TRUCKS T-BEV, C-BEV. Ob genau Ihr Fahrzeug dazugehört, entscheidet die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN). Sie steht in Feld E der Zulassungsbescheinigung Teil I.
  • Viele dieser Rückrufe werden mit einem Software-Update in der Werkstatt erledigt, manche auch drahtlos. Ob das Update schon aufgespielt ist, sieht die Werkstatt anhand der FIN.
  • Bei der Terminvereinbarung helfen der Rückrufcode C0487 und die KBA-Referenznummer 15607R.
  • Die Maßnahme laut Meldung: „Software-Update.“

Wer zahlt? Ersatzwagen, Ausfalltage, Wertverlust

  • Software-Updates im Rahmen eines Rückrufs sind kostenlos, auch wenn sonst für Updates Gebühren anfallen.
  • Ein Ersatzfahrzeug während der Werkstattzeit ist Kulanz, keine Pflicht. Bei längerer Standzeit lohnt die Nachfrage trotzdem.
  • Erster Ansprechpartner ist jede Vertragswerkstatt der Marke RENAULT TRUCKS, nicht nur die, bei der das Fahrzeug gekauft wurde.
  • Ein Wertverlust durch einen bekannten Rückruf lässt sich über das Gewährleistungsrecht praktisch nicht geltend machen.

Empfehlung im Originaltext

Software-Update.

Häufige Fragen zu dieser Meldung

Warum wird RENAULT TRUCKS T-BEV, C-BEV zurückgerufen?

ungewollte Beschleunigung.. Softwarefehler führt zu ungewollter Beschleunigung.

Wie finde ich heraus, ob mein Fahrzeug betroffen ist?

Betroffen sind die Modelle T-BEV, C-BEV, gebaut im Zeitraum 28.11.2022 bis 08.09.2025. Ob ein einzelnes Fahrzeug dazugehört, klärt die Werkstatt anhand der Fahrzeug-Identifizierungsnummer aus Feld E der Zulassungsbescheinigung Teil I. Hilfreich bei der Anfrage: Rückrufcode C0487, KBA-Referenz 15607R.

Was sollte ich jetzt tun?

Betroffen ist RENAULT TRUCKS T-BEV, C-BEV. Ob genau Ihr Fahrzeug dazugehört, entscheidet die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN). Sie steht in Feld E der Zulassungsbescheinigung Teil I. Viele dieser Rückrufe werden mit einem Software-Update in der Werkstatt erledigt, manche auch drahtlos. Ob das Update schon aufgespielt ist, sieht die Werkstatt anhand der FIN. Bei der Terminvereinbarung helfen der Rückrufcode C0487 und die KBA-Referenznummer 15607R.

Kostet die Reparatur etwas?

Software-Updates im Rahmen eines Rückrufs sind kostenlos, auch wenn sonst für Updates Gebühren anfallen. Ein Ersatzfahrzeug während der Werkstattzeit ist Kulanz, keine Pflicht. Bei längerer Standzeit lohnt die Nachfrage trotzdem. Erster Ansprechpartner ist jede Vertragswerkstatt der Marke RENAULT TRUCKS, nicht nur die, bei der das Fahrzeug gekauft wurde.

Wo bekomme ich weitere Auskunft?

Die Meldung nennt als Kontakt: Bitte kontaktieren Sie den Fahrzeughersteller oder eine Vertragswerkstatt.

Quelle

Veröffentlicht von
Kraftfahrt-Bundesamt, Rückrufdatenbank
Zuständig
Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)
Kontakt für Verbraucher
Bitte kontaktieren Sie den Fahrzeughersteller oder eine Vertragswerkstatt.
Originalmeldung
www.kba-online.de/rrdb/buerger/

Verbindlich ist der Text der Behörde. Warnlotse gibt ihn gekürzt wieder und ergänzt Hinweise zum Vorgehen.

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