Medizinprodukte: DiGA und DiPA Datenschutzkriterien
Für DiGA und DiPA Datenschutzkriterien DiGA und DiPA Datenschutzkriterien liegt eine amtliche Risikoinformation vor. Gemeldeter Anlass: Medizinprodukte. Veröffentlicht am 21. November 2024.
Gefahr: Medizinprodukt
Ein Bauteil fällt aus oder arbeitet anders als vorgeschrieben.
Grund der Meldung nach Angabe der Behörde: Medizinprodukte
Betroffenes Produkt
- Produkt
- DiGA und DiPA Datenschutzkriterien
- Marke
- DiGA und DiPA Datenschutzkriterien
- Kategorie
- Bedarfsgegenstände
Angaben der Behörde
Das BfArM hat im Einvernehmen mit der oder dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) und im Benehmen mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) die Prüfkriterien für die Anforderungen an den Datenschutz bei DiGA und DiPA aktualisiert.
Was jetzt tun: Hinweise des Herstellers beachten
- Hersteller verschicken bei solchen Maßnahmen ein Sicherheitsschreiben, die sogenannte Field Safety Notice. Wer eines bekommen hat, sollte die Anweisungen darin befolgen.
- Bei Störungen am Gerät oder neuen Beschwerden die versorgende Praxis oder den Kundendienst des Herstellers informieren.
Wer zahlt? Wer zahlt bei geänderter Behandlung?
- Muss ein Medikament wegen neuer Risiken umgestellt werden, übernimmt die Krankenkasse das Ersatzpräparat nach den üblichen Regeln.
- Bei Medizinprodukten tauscht oder prüft in der Regel der Hersteller über die versorgende Praxis oder Klinik, ohne Kosten für Patientinnen und Patienten.
Häufige Fragen zu dieser Meldung
Worum geht es in der Meldung zu DiGA und DiPA Datenschutzkriterien?
Das BfArM hat im Einvernehmen mit der oder dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) und im Benehmen mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) die Prüfkriterien für die Anforderungen an den Datenschutz bei DiGA und DiPA aktualisiert.
Woran erkenne ich, ob mein Produkt betroffen ist?
Die Meldung nennt keine Chargen- oder Artikelnummern. Vergleichen Sie Produktname, Marke und Packungsgröße mit dem Text der Behörde und fragen Sie im Zweifel beim Händler oder Hersteller nach.
Was sollte ich jetzt tun?
Hersteller verschicken bei solchen Maßnahmen ein Sicherheitsschreiben, die sogenannte Field Safety Notice. Wer eines bekommen hat, sollte die Anweisungen darin befolgen. Bei Störungen am Gerät oder neuen Beschwerden die versorgende Praxis oder den Kundendienst des Herstellers informieren.
Bekomme ich Ersatz für mein Medikament?
Muss ein Medikament wegen neuer Risiken umgestellt werden, übernimmt die Krankenkasse das Ersatzpräparat nach den üblichen Regeln. Bei Medizinprodukten tauscht oder prüft in der Regel der Hersteller über die versorgende Praxis oder Klinik, ohne Kosten für Patientinnen und Patienten.
Quelle
- Veröffentlicht von
- BfArM — Risikoinformationen zu Arzneimitteln und Medizinprodukten
- Zuständig
- Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM)
- Originalmeldung
- www.bfarm.de/DE/Medizinprodukte/Aufgaben/DiGA-und-DiPA/Datenschutzkriter
Verbindlich ist der Text der Behörde. Warnlotse gibt ihn gekürzt wieder und ergänzt Hinweise zum Vorgehen.
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